FSJler*in gesucht...
* Aktuell suchen wir vom 16. März bis 31.08.25 eine*n neuen FSJler*in. Der freie Platz kann auch als Bundesfreiwilligendienst umgesetzt werden
Wir sind Einsatzstelle für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sowie den Bundesfreiwilligendienst. Die nächste Stelle, die für ein Jahr frei wird, beginnt im September 2025.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, ihre Persönlichkeit und Kompetenzen weiterzuentwickeln und sich beruflich zu orientieren sowie gleichzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Freiwilligen erhalten als Ausgleich eine Beurteilung sowie ein Taschengeld von ca. 500 €. Die Dachorganisation für das FSJ ist die Diakonie. Sie betreut die Freiwilligen während des Jahres. Weitere Informationen der Diakonie zum FSJ findet Ihr hier:
Studium mit Praxissemester
Wir sind Praxispartner der Dualen Hochschule Breitenbrunn im Bereich Soziale Arbeit – Bildung und Erziehung in der Kindheit. Die Studierenden haben einen Ausbildungsvertrag mit uns und kommen in den Praxisphasen zu uns. Wir vermitteln dann vorgeschriebene Inhalte in den praktischen Studienphasen.
Informationen zum Studium finden Sie hier.
Die nächste Stelle wird im Oktober 2025 frei.
Wir sind auch Einstzstelle für den Bundesfreiwilligendienst.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren z.B. im sozialen Bereich. Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Ältere Menschen geben ihre reichhaltige Lebenserfahrung an andere weiter, können über ihr freiwilliges Engagement auch nach dem Berufsleben weiter mitten im Geschehen bleiben – oder nach einer Familienphase wieder Anschluss finden. Freiwillige sammeln wertvolle Erfahrungen, können Wartezeiten sinnvoll überbrücken und ein Berufsfeld kennenlernen.
Freiwillige bekommen ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer ihres Bundesfreiwilligendienstes, welches sie bei Bewerbungen vorlegen können. Der Bundesfreiwilligendienst kann gegebenenfalls als Wartesemester oder Praktikum angerechnet werden.
Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld. Dieses betrug im Jahr 2024 maximal 453 Euro monatlich. Das Geld, was der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung; denn bei dem Freiwilligendienst handelt es sich um ein Ehrenamt. Der Anspruch auf Kindereld bleibt bestehen.
Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Der BFD kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. Bei einem BFD in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Ob ein BFD in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit der Einsatzstelle zu klären.